Staatsrechtler warnen vor AfD-Verbotsverfahren

Staatsrechtler warnen vor AfD-Verbotsverfahren

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Zuletzt aktualisiert 16. Januar 2024

Immer lauter fordern Teile des etablierten Politikbetriebs und der Massenmedien ein Verbotsverfahren gegen die AfD. Die Ausschaltung der parteipolitischen Konkurrenz von rechts ist nicht mehr nur ein Herzensanliegen des rot-grünen Spektrums. Auch Vertreter von Union und FDP stimmen in den Verbots-Chor mit ein. Marie-Agnes Strack-Zimmermann bezeichnet die AfD sogar öffentlich als einen „Haufen Scheiße“, womit das Niveau der aktuellen politischen Debatte endgültig vom Sinkflug in den freien Fall übergegangen ist.

Von solchen aggressiven Tönen sollte sich niemand einschüchtern lassen. Denn klar ist: Zumindest im Einklang mit rechtsstaatlichen Prinzipien kann die AfD nicht verboten werden. Ein entsprechender Antrag von Bundestag oder Bundesrat würde scheitern – spätestens beim Europäischen Gerichtshof, wahrscheinlich aber auch bereits beim Bundesverfassungsgericht.

Das sagt einer, der es wissen muss: Hans-Jürgen Papier (80, CSU), der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts. Hinter der Bezahlschranke des „Tagesspiegels“ warnt er davor, „jede von der Mehrheitsstimmung abweichende Meinung in die extremistische Ecke zu stellen oder in die Nähe der Verfassungswidrigkeit zu rücken“. Für manche politischen Akteure sei bereits „derjenige rechtsextrem, der die illegale Migration verhindern will. Das aber ist höchst gefährlich.“ Von einem AfD-Verbotsverfahren rät er ab: „Nach meinem Informationsstand halte ich einen Verbotsantrag derzeit für falsch. Das würde der AfD nur in die Hände spielen.“

Ähnlich schätzt der Staatsrechtler Rupert Scholz (86, CDU) im Interview mit „Tichys Einblick“ die Situation ein: „Die AfD ist in der Form, in der sie heute besteht, keine verfassungswidrige oder gar zu verbietende Partei.“ Ausdrücklich wendet sich Scholz gegen die aktuelle Stimmungsmache: „Es ist üblich geworden, jeden, der konservativ argumentiert, gleich als Extremisten, als Rechtsextremisten, ja als Nazi zu etikettieren.“

Scholz und Papier sind keine politischen Dissidenten – aber alt genug, um öffentliche Beschimpfungen nicht mehr fürchten zu müssen. Sie haben auf den Punkt gebracht, was auch vielen anderen Juristen klar ist: Zur Demokratie gehört eine Parteienvielfalt, in der nicht nur, aber auch für die AfD Platz sein muss.

Abbildung oben: Die Staatsrechtler Rupert Scholz (CDU, l.) und Hans-Jürgen Papier (CSU) warnen vor einem AfD-Verbotsverfahren.

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